Was ist zu tun bei einem Impfschadens-Verdachtsfall?

Sollte sich bei Ihnen oder Ihrem Kind nach einer Impfung eine Auffälligkeit zeigen, suchen Sie sofort einen Arzt auf. Leichtere Symptome werden vom Arzt oft als Infekt, Unpässlichkeit oder normale Impfreaktion gewertet, ohne zu wissen, daß sich manche schweren Schäden zuerst durch geringe Anzeichen äußern. Daher ist es wahrscheinlich, daß der Impfschaden nicht als solcher erkannt und behandelt wird.

Lassen Sie sich einen Beipackzettel des verwendeten Impfstoffes geben.

Wenn die Impfung nach Meinung der Ärzte auf keinen Fall die Ursache der schweren Erkrankung sein kann, lassen Sie sich nicht entmutigen.

Weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, dass Ihre Erkrankung als „unerwünschte Arzneimittelwirkung“ dem Paul-Ehrlich-Institut gemeldet wird. Sie selbst können keine Meldung machen. Sie können sich gern an den Schutzverband wenden. Wir helfen Ihnen weiter.

Je nach Impfung ist ein Erregernachweis erforderlich, um später Ansprüche gegenüber den Ämtern und dem impfenden Arzt zu sichern. Achten Sie darauf, dass Ihnen verschiedene Blutproben in verschiedenen Zeitabständen und eventuell eine Liquorprobe abgenommen werden. Für Auskünfte steht der Schutzverband zur Verfügung.

Führen Sie eine Art Tagebuch über jede Veränderung des Gesundheitszustandes. Ggf. suchen Sie einen Arzt auf, damit dies auch dokumentiert wird.