Impfschutzverband

  • Der Impfschutzverband ist eine Infoseite für Impfgeschädigte und ihre Angehörige.
  • Er informiert über aufgetretene gesundheitliche Schädigungen als Folge einer Impfung.
  • Er fördert den Meinungsaustausch unter den Menschen in gesundheitlichen und versorgungsrechtlichen Fragen.

Impfung

Hintergrund

Nach § 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)  haben Impfungen das Ziel, vor einer bestimmten übertragbaren Krankheiten zu schützen. Im Vertrauen auf einen durch Impfung gegebenen Gesundheitsschutz kommen viele Bürger den Aufforderungen des Staates, sich im Rahmen der öffentlichen Impfempfehlung impfen zu lassen, nach. Sie gehen davon aus, dass die als harmlos und gut verträglich dargestellten Impfungen keine nennenswerten Nebenwirkungen haben und darüber hinaus ein besonderer Schutz gegen bestimmte Krankheiten durch die Impfung erreicht wird.

Für Impfungen wird intensiv geworben, um möglichst große Teile der Bevölkerung hierfür zu gewinnen. Es heißt, dass die heutigen Impfstoffe sicher seien, so dass der Nutzen von Impfungen das Risiko von Impfungen bei weitem überwiege. Diese Meinung wird allgemein im Gesundheitswesen vertreten.

Als Folge einer Impfung können Impfreaktionen auftreten wie z.B. Fieber, eine Rötung oder Schwellung der Impfstelle, die zumeist folgenlos wieder abklingen. Anders verhält es sich mit Impfkomplikationen, von denen es offiziell heißt, dass sie extrem selten auftreten.

Wir wehren uns gegen das Vertuschen von Impfrisiken und Impfschäden. Die Öffentlichkeit ist nicht nur, wie meist üblich, über den Nutzen von Impfungen aufzuklären, sondern auch über die möglichen Gefahren. Nach der BGH-Rechtsprechung ist grundsätzlich auch über seltene Risiken aufzuklären. Impfungen sind freiwillig und man kann sich daher auch dagegen entscheiden. Bürger/innen können  für sich bzw. für ihr Kind nur eigenverantwortlich entscheiden, ob sie die Risiken der Impfung oder der entsprechenden Erkrankung höher einschätzen, wenn sie die Risiken kennen.

Zu der Häufigkeit von Risiken kann keine Auskunft gegeben werden. Da es in Deutschland keine Meldepflicht für Impfschäden gibt, spiegeln die Meldungen über Verdachtsfälle von Impfkomplikationen an das Paul-Ehrlich-Institut nicht die Realität wieder, auch wenn z.B. in der Amtlichen Begründung zu § 20 im IfSG steht: In wenigen Einzelfällen können bei Impfungen Nebenwirkungen beobachtet werden.

Im Bundesgesundheitsblatt 4-2002 heißt es, dass nur etwa 5 % aller schwerwiegenden Nebenwirkungen von Impfungen gemeldet werden!

Wer einen Impfschaden erlitten hat, kann einen Entschädigungsanspruch geltend machen. Die Verfahren zur Anerkennung eines Impfschadens sind oft langwierig. Uns liegt eine große Zahl von Prozeßakten von Mitgliedern vor, die in mancherlei Hinsicht zu denken geben. Immer öfter drängt sich der Verdacht auf, dass nicht sein darf, was nicht sein soll.

Damit die Chancen für die Anerkennung eines Impfschadens nicht verfehlt werden, informieren wir über Risiken von Impfungen.

Informationen und Artikel